Im Zusammenhang mit der Reform der Sozialversicherung hatte der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode auch eine Reorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Die von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und vom Bundesverband Druck und Medien (bvdm) geforderte inhaltliche Änderung der Unfallversicherung (z. B. beim Versicherungsschutz für Wegeunfälle) kam nicht zustande. Vielmehr beschränkte sich der Gesetzgeber auf rein organisatorische Ma0nahmen. Diese beinhalten, dass die bisherigen gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGen) im Wege freiwillig auszuhandelnder Fusionsverträge auf die Zahl von insgesamt 9 BGen bundesweit reduziert werden müssen. Hierfür lief eine Frist bis 31.12.2009, ansonsten drohten Zwangszusammenschlüsse. Die für unsere Branche zuständige BG Druck und Papierverarbeitung hat den Fusionsprozess erfolgreich abgeschlossen.
Die neue BG, zu der nunmehr auch die Druckindustrie zählt, ist die BG ETEM, mit Sitz in Köln, wobei der bisherige Sitz in Wiesbaden als weitere Hauptgeschäftsstelle erhalten bleibt. Die Abkürzung „ETEM“ steht für die Branchen Elektrotechnik, Textil und Feinmechanik sowie für Energie, Gas, Wasser und Fernwärme sowie für Medienerzeugnisse. Der zuletzt genannte Begriff repräsentiert ohne jede Veränderung den bisherigen Zuständigkeitsbereich der BG Druck und Papierverarbeitung.
Der entsprechende Fusionsvertrag, der erst im November 2009 nach langwierigen und komplizierten Verhandlungen durch die jeweiligen Vorstände unterzeichnet wurde, wurde im Dezember 2009 rechtzeitig vom Bundesversicherungsamt genehmigt. Am 13. und 14. Januar 2010 konstituierten sich der Vorstand und die Vertreterversammlung als Leitungsorgane der neuen BG. Bis zu den nächsten Sozialwahlen erfolgte die Besetzung dieser Gremien durch Benennung seitens des Bundesversicherungsamtes auf Vorschlag der jeweiligen „Listenführer“. Listenführer für die Arbeitgeberseite unserer Branche ist und bleibt der bvdm. Den Arbeitgebern der Druckindustrie stehen 3 Vorstandsmitglieder sowie 6 weitere Mitglieder der Vertreterversammlung nebst entsprechenden Stellvertretern zu. Die für die Druckindustrie benannten Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig auch Mitglied im Sozialpolitischen Ausschuss des bvdm, ein Umstand, der die Kommunikation zwischen der Sozialpolitik unserer Branche und der gesetzlichen Unfallversicherung fördert.
Ziel der Gesetzesreform ist auch eine stärkere Vereinheitlichung der Unfallversicherung zwischen den Branchen. Die hierfür bestehenden Übergangsfristen konnten zu Gunsten der Druckindustrie voll genutzt werden. So bleibt der geltende Gefahrtarif noch bis 31.12.2014 in Kraft. Für eine eigenständige Beitragsbemessung gilt weiterhin eine Übergangsfrist von 12 Jahren. Auch der Bereich der Prävention wird weiterhin branchenspezifisch ausgerichtet. Im Übrigen sieht der bvdm in den Sparten Elektrotechnik, Textil und Feinmechanik ähnliche und vergleichbare Unfallrisiken wie für die Druckindustrie. Dies waren u. a. maßgebliche Sachgründe, die für die jetzt vollzogene Fusion sprachen.







