Ziel:
Gesunde Betriebe brauchen gesunde Beschäftigte, denn Erfolg hängt von den Leistungen und der Leistungs-
fähigkeit der Mitarbeiter ab. Gesundheit schützen und Sicherheit gewährleisten: beides gehört zu den grund-
sätzlichen Pflichten eines Unternehmers nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Inhalt:
Wir betreuen und beraten Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie durch einen Betriebsarzt vorgeschrieben. Für Betriebe unter zehn Mitarbeitern fordert das Gesetz keine festen Einsatzzeiten dieser Fachkraft, jedoch muss eine „Grundbetreuung“ als Mindestanforderung nachgewiesen werden.
Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam die Vorgehensweise zur Einhaltung aller erforderlichen Vorgaben und Umsetzung der notwendigen Schritte in Ihrem Unternehmen, um:
1. über Gefahren zu informieren
2. zu einem sicherheitsgerechten Verhalten zu motivieren
3. ein sicherheitsgerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen und sicherzustellen.
Dauer:
abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen
Kosten:
abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer und der Reisekosten.
Leiter Technik
Marko Graumann
Fon 0 23 06. 2 02 62. 19
Fax 0 23 06. 2 02 62. 819
Mob 01 63. 2 02 62 19