Der Tarifabschluss für die Druckindustrie ist rechtswirksam. Durch wechselseitige schriftliche Erklärungen haben beide Tarifvertragsparteien das Abkommen mittlerweile angenommen.
Der Sozialpolitische Ausschuss des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) stimmte dem Abschluss in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 zu, die Große Tarifkommission von ver.di bereits am 05. Juli 2011. Die Annahmeerklärung der Gewerkschaft ging beim bvdm am 12. Juli 2011 ein. Die Annahmeerklärung des
bvdm erfolgte mit Datum vom 20. Juli 2011.
1. Inhalt des Tarifabschlusses
Kurz zusammengefasst beinhaltet der Tarifabschluss die folgenden Positionen:
a) Lohnabkommen
Die gewerblichen Arbeitnehmer/-innen der Druckindustrie erhalten mit der Lohnabrechnung für September 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von
280,00 € brutto, Auszubildende in Höhe von 140,00 € brutto.
Der tarifliche Wochenecklohn (Lohngruppe V 100%) wird mit Wirkung vom
01. August 2012 um 2,0 % auf 579,08 € (Stundenlohn 16,55 € alte Bundesländer
bzw. 15,24 € neue Bundesländer) erhöht.
Mit der Lohnabrechnung für Juli 2013 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer/-innen der Druckindustrie eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 150,00 € brutto, Auszubildende in Höhe von 75,00 € brutto.
Teilzeitbeschäftigte (zu denen auch Altersteilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase zählen) erhalten die Einmalzahlungen anteilig. Die Einmalzahlungen sind nicht in die Durchschnittslohnberechnungen bei der Urlaubsbezahlung und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einzubeziehen. Die Einmalzahlungen können nicht auf übertarifliche Lohnbestandteile angerechnet werden.
Das Lohnabkommen kann mit monatlicher Frist gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2013.
b) Manteltarifvertrag
Der Manteltarifvertrag wird rückwirkend zum 01. April 2011 wieder in Kraft gesetzt.
Er kann mit einer sechsmonatigen Frist zum Quartalsschluss gekündigt werden, erstmals zum 31.03.2014.
2. Umsetzungshilfe
Eine mit der Gewerkschaft abgestimmte Umsetzungshilfe können Sie von unserer Homepage herunterladen (www.vdmnrw.de) oder per E-Mail anfordern (turowsky@vdmnrw.de). Die Umsetzungshilfe erläutert die Berechnung der Einmalzahlungen bei
• Eintritt oder Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen
zwischen dem 01. April 2011 und dem 31. Dezember 2013,
• Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmern in Altersteilzeit sowie
• Langzeiterkrankung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses.
Sofern Sie Fragen zum Tarifabschluss haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle (Frau Henrike Prömmel 0 23 06. 2 02 62-13 und Herrn Wolfgang Kampermann 0 23 06. 2 02 62-17).
Zum Download finden Sie hier eine abgestimmte Umsetzungshilfe des
bvdm zum Lohnabkommen für die Druckindustrie gültig ab 01. April 2011.