Tarifergebnis in der Druckindustrie


Abschluss bietet Betrieben hohe Planungssicherheit

Bei den Tarifverhandlungen in der Druckindustrie am 28./29.06.2011 haben
sich Arbeitgeber und Gewerkschaft nach langen Verhandlungen in den frühen Morgenstunden auf ein neues Lohnabkommen mit 33monatiger Laufzeit geeinigt. Gleichzeitig setzten die Tarifvertragsparteien den Manteltarifvertrag unverändert für weitere drei Jahre wieder in Kraft. Der Abschluss gilt vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Tarifvertragsparteien bis zum 22.07.2011.

Mit dem Lohnabschluss ist es gelungen, in Zeiten einer hohen Erwartungshaltung
in der Bevölkerung und der Arbeitnehmerschaft aufgrund einer steigenden Inflationsrate und einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine
vertretbare Lohnerhöhung zu vereinbaren. Damit wird der schwierigen Lage
der Druckindustrie Rechnung getragen. Eine Laufzeit von fast drei Jahren mit
zwei moderaten Einmalzahlungen und nur einer linearen Erhöhung von 2 %
bedeutet für die Unternehmen eine verlässliche Planungssicherheit. Der Lohnabschluss liegt deutlich unter den Abschlüssen anderer Branchen in
den letzten Monaten. Dies ist auch gerechtfertigt, weil die Druckindustrie klar
hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurückbleibt und überdies in
einem schweren Strukturwandel steckt.

In den Verhandlungen zum Manteltarifvertrag hat sich ver.di hingegen den notwendigen Anpassungen des starren Tarifsystems verschlossen. In sechs Verhandlungsrunden, begleitet von intensiven Streiks, wurden seitens der Gewerkschaft nur kosmetische und nicht justiziable Veränderungen angeboten. Verhandlungsführer Dr. Wolfgang Pütz: „Die Gewerkschaft hat sich damit notwendigen strukturellen Anpassungen verschlossen.“

Beispielsweise wurde die Reduzierung der hohen und im Branchenvergleich überdurchschnittlichen Hilfsarbeiterlöhne an ein Verbot von Zeitarbeit und Werkverträgen geknüpft. Ebenso unannehmbar war der Vorschlag, eine
Verlängerung der Wochenarbeitszeit nur für einzelne Unternehmen und dann
nur durch eine tarifliche Einzelvereinbarung zwischen ver.di und bvdm zu
ermöglichen. Voraussetzung hierfür sollte eine besondere Konkurrenzsituation
für ein Unternehmen sein. Dies sollte lediglich in einer unpräzisen und damit undurchsetzbaren Protokollnotiz geregelt werden. Beim Thema Maschinenbesetzung sollten alle Zeitungsunternehmen mit zwei Achtertürmen von einer Verbesserung ausgeschlossen sein.

Daneben hatte ver.di zusätzliche teure Forderungen wie eine arbeitgeberfinanzierte tarifliche Altersversorgung in Höhe von 400 Euro pro Jahr und pro Arbeitnehmer
sowie eine teilweise arbeitgeberfinanzierte Arbeitszeitreduzierung für ältere
Mitarbeiter gefordert. Diese kostenintensiven Änderungen hätten das Tarifwerk
weiter überfrachtet und konnten erfolgreich zurückgewiesen werden.

Auch wenn ver.di die notwendigen Änderungen des Manteltarifvertrages blockiert
hat, konnte durch den langfristigen und moderaten Lohnabschluss ein insgesamt vertretbares Ergebnis erzielt werden.

Das Tarifabkommen hat folgenden Wortlaut:

I.
Die Tarifvertragsparteien schließen folgendes Lohnabkommen ab:

1.
Das Lohnabkommen vom 08.07.2009, gültig bis 31.03.2011, wird rückwirkend 
zum 01.04.2011 wieder in Kraft gesetzt.

2.
Mit der Lohnabrechnung für September 2011 erhalten die gewerblichen 
ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung in Höhe von 280,- € brutto,
Auszubildende in Höhe von 140,- € brutto. Teilzeitbeschäftigte (auch Altersteilzeiter
in der Freistellungsphase) erhalten die Einmalzahlung anteilig. Dies gilt auch für 
ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnis nach Inkrafttreten des Tarifvertrages 
begründet wird oder bei Inkrafttreten des Tarifvertrages bereits besteht, wenn sie
vom 01.04.2011 bis 31.07.2012 nicht durchgehend beschäftigt sind. Die Einmal-
zahlung ist nicht in die Durchschnittsberechnungen einzubeziehen, sie kann auf übertarifliche Lohnbestandteile nicht angerechnet werden.

3.
Mit Wirkung vom 01.08.2012 wird der tarifliche Wochenlohn (Lohngruppe V 100 %)
um 2,0 % auf 579,08 € (Stundenlohn 16,54 € bzw. 15,24 € neue Bundesländer)
erhöht.

4.
Mit der Lohnabrechnung für Juli 2013 erhalten die gewerblichen ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung in Höhe von 150,- € brutto, Auszubildende in Höhe von 75,- € brutto. Teilzeitbeschäftigte (auch Altersteilzeiter in der Freistellungsphase) erhalten
die Einmalzahlung anteilig. Dies gilt auch für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnis nach Inkrafttreten des Tarifvertrages begründet wird oder bei Inkrafttreten des Tarifvertrages bereits besteht, wenn sie vom 01.07.2013 bis 31.12.2013 nicht durchgehend beschäftigt sind. Die Einmalzahlung ist nicht in
die Durchschnittsberechnungen einzubeziehen, sie kann auf übertarifliche Lohnbestandteile nicht angerechnet werden.

5.
Dieses Lohnabkommen kann mit monatlicher Frist gekündigt werden, erstmals
zum 31.12.2013.

II.
Der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie sowie
die Anhänge zum Manteltarifvertrag treten rückwirkend zum 01.04.2011 wieder in
Kraft und können mit einer sechsmonatigen Frist zum Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum 31.03.2014.

III.
Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn sie bis 22.07.2011 durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Tarifvertragspartei angenommen wird. Sie
gilt in Bezug auf Ziffer I. nicht für das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.

IV.
Die Tarifvertragsparteien empfehlen den regionalen Tarifträgerverbänden der Druckindustrie, diesen Tarifabschluss für die Angestellten entsprechend zu übernehmen.

V.
Maßregelungsklausel
1.
Jede Maßregelung von Beschäftigten aus Anlass oder im Zusammenhang mit
den Tarifverhandlungen zum Manteltarifvertrag, dessen Anhängen sowie dem Lohnabkommen in der deutschen Druckindustrie 2011 unterbleibt oder wird rückgängig gemacht, falls sie erfolgt ist.
2.
Soweit Ansprüche oder Anwartschaften von der ununterbrochenen Beschäftigung
oder Betriebszugehörigkeit abhängen oder davon, dass das Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, gelten die Beschäftigungsdauer oder die Betriebszugehörigkeit durch Arbeitskampfmaßnahmen als nicht unterbrochen, das Arbeitsverhältnis als nicht ruhend.
3.
Schadensersatzansprüche aus Anlass oder im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen nach V. Ziffer 1 entfallen.
4.
Altersteilzeitbeschäftigte erhalten Gelegenheit, streikbedingte Ausfallzeiten (ohne Überstundenzuschläge) nachzuarbeiten. Eine Kürzung des Erhöhungsbetrages wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet nicht statt.

Der sozialpolitische Ausschuss des bvdm wird am 19. Juli 2011 über die Bewertung und Annahme des Tarifabschlusses beraten. Darüber sowie über die weiteren organisatorischen Schritte werden wir Sie zeitnah informieren.