Mit Wirkung vom 1. April 2010 werden die Löhne und Gehälter der gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Druckindustrie um 2.0 % erhöht. Bei Tariflohn bzw. Tarifgehaltserhöhungen stellt sich für die Unternehmen die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen die Entgelterhöhungen auf übertarifliche Zulagen angerechnet werden können und wann ein Mtbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten ist.
Diese und weitere Fragestellungen werden in dem aktualisierten Leitfaden
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Anrechnung tariflicher Lohn- und Gehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulagen
anhand von Beispielen umfassend erörtert.