Ist nicht schon die Kompetenz ein Alleinstellungsmerkmal, so sind es die Vergütung für die Rechtsberatung und die Unterstützung erst recht. Für Mitgliedsbetriebe sind sie nämlich komplett im Mitgliedsbeitrag enthalten. Also keine Angst vor den sonst am Ende fälligen Honoraren einer Beratung und einer Vertretung vor Gericht. Kurzum: Rechtssicherheit ohne teure Rechtsschutzversicherung. Die Mitglieder werden von Rechtsanwälten mit langjähriger arbeitsrechtlicher Erfahrung und gleichzeitigem "Branchen-Know-how" beraten und vertreten. Diesen Vorzug gerade bei allen Streitigkeiten mit engem Branchenbezug besitzt der Allgemeinanwalt, aber auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel nicht.
Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts auch in Zusammenhang mit dem Tarifrecht umfassend informiert.... // mehr
Beratung der Unternehmen beim Abfassen von Arbeitsverträgen... // mehr
Beratung der Unternehmen vor Durchführung von Betriebsänderungen nach § 111 ff. BetrVG... // mehr
Vertretung der Mitglieder (auch OT-Mitglieder) in allen Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten // mehr
Beratung und Vertretung in Verfahren vor dem Integrationsamt auf Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter.... // mehr
Beratung zu Fragen und Problemen der Betriebsratstätigkeit von der Betriebsratswahl... // mehr
Beratung und außergerichtliche Vertretung zu Rechtsfragen und Streitfällen... // mehr