Kompetenz in Rechtsfragen


Ist nicht schon die Kompetenz ein Alleinstellungsmerkmal, so sind es die Vergütung für die Rechtsberatung und die Unterstützung erst recht. Für Mitgliedsbetriebe sind sie nämlich komplett im Mitgliedsbeitrag enthalten. Also keine Angst vor den sonst am Ende fälligen Honoraren einer Beratung und einer Vertretung vor Gericht. Kurzum: Rechtssicherheit ohne teure Rechtsschutzversicherung. Die Mitglieder werden von Rechtsanwälten mit langjähriger arbeitsrechtlicher Erfahrung und gleichzeitigem "Branchen-Know-how" beraten und vertreten. Diesen Vorzug gerade bei allen Streitigkeiten mit engem Branchenbezug besitzt der Allgemeinanwalt, aber auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel nicht.

Aktuelles

  • Beratung allgemeines Arbeitsrecht - (für tarifgebundene Mitglieder und OT-Mitglieder)

    Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts auch in Zusammenhang mit dem Tarifrecht umfassend informiert.... // mehr

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

    Beratung der Unternehmen beim Abfassen von Arbeitsverträgen... // mehr

  • Vorbereitung und Durchführung umfangreicher Personalmaßnahmen

    Beratung der Unternehmen vor Durchführung von Betriebsänderungen nach § 111 ff. BetrVG...  // mehr

  • Arbeitsrechtliche Prozessvertretung

    Vertretung der Mitglieder (auch OT-Mitglieder) in allen Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten  // mehr

  • Vertretung vor Behörden

    Beratung und Vertretung in Verfahren vor dem Integrationsamt auf Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter....  // mehr

  • Unterstützung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten

    Beratung zu Fragen und Problemen der Betriebsratstätigkeit von der Betriebsratswahl...  // mehr

  • Branchenspezifische Beratung

    Beratung und außergerichtliche Vertretung zu Rechtsfragen und Streitfällen...  // mehr