Ist nicht schon die Kompetenz ein Alleinstellungsmerkmal, so sind es die Vergütung für die Rechtsberatung und die Unterstützung erst recht. Für Mitgliedsbetriebe sind sie nämlich komplett im Mitgliedsbeitrag enthalten. Also keine Angst vor den sonst am Ende fälligen Honoraren einer Beratung und einer Vertretung vor Gericht. Kurzum: Rechtssicherheit ohne teure Rechtsschutzversicherung. Die Mitglieder werden von Rechtsanwälten mit langjähriger arbeitsrechtlicher Erfahrung und gleichzeitigem "Branchen-Know-how" beraten und vertreten. Diesen Vorzug gerade bei allen Streitigkeiten mit engem Branchenbezug besitzt der Allgemeinanwalt, aber auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel nicht.







