Beratung der Unternehmen vor Durchführung von Betriebsänderungen nach § 111 ff. BetrVG, insbesondere hinsichtlich des Abschlusses eines Interessenausgleichs sowie eines Sozialplans. Bei nicht zu erreichender Einigung mit dem Betriebsrat Beratung und Vertretung im notwendigen Einigungsstellenverfahren und Durchführung der Verhandlungen







