Beratung allgemeines Arbeitsrecht - (für tarifgebundene Mitglieder und OT-Mitglieder)

Beschreibung:
Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts auch im Zusammenhang mit dem Tarifrecht umfassend informiert, beraten und im Konfliktfall gerichtlich und außergerichtlich vertreten

Dazu gehören neben der telefonischen Beratung sowie der Beratung im Betrieb auch schriftliche Stellungnahmen gegenüber Arbeitnehmern oder deren Anwälten sowie gegenüber dem Betriebsrat und der Gewerkschaft

Das allgemeine Arbeitsrecht umfasst insbesondere das gesamte Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Entgeltfortzahlungsrecht, Berufsbildungsrecht, Urlaubsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Erziehungsgeldgesetz, Schwerbehindertenrecht, Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen



Preis:
Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.


Vorteil/Nutzen:
Die Mitglieder werden von Rechtsanwälten mit langjähriger arbeitsrechtlicher Erfahrung und gleichzeitigem „Branchen-Knowhow“ beraten und vertreten. Diesen Vorzug gerade bei allen Streitigkeiten mit engem Branchenbezug besitzt der Allgemeinanwalt, aber auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel nicht. Zudem ist die Vertretung durch die Verbandsrechtsanwälte „kostengünstig“, da mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.


Ansprechpartner

Leiter Recht

Erich Heimann

Fon 0 23 06. 2 02 62. 11
Fax 0 23 06. 2 02 62. 811
Mob 01 63. 2 02 62 11

Arbeitsrecht und Sozialpolitik

Horst Feldt

Fon 02 11. 9 99 00. 15
Fax 02 11. 9 99 00. 815
Mob 01 77. 5 99 00 15

Arbeitsrecht und Sozialpolitik

Wolfgang Kampermann

FON 02 11. 9 99 00. 17
FAX 02 11. 9 99 00. 817
MOB 01 77. 5 99 00 17

Arbeitsrecht und Sozialpolitik

Peter Möbius

Fon 0 23 06. 2 02 62. 12
Fax 0 23 06. 2 02 62. 812
Mob 01 63. 2 02 62 12