BESCHREIBUNG:
Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des allgemeinen Arbeitsrechts auch im Zusammenhang mit dem Tarifrecht umfassend informiert, beraten und im Konfliktfall gerichtlich und außergerichtlich vertreten
Dazu gehören neben der telefonischen Beratung sowie der Beratung im Betrieb auch schriftliche Stellungnahmen gegenüber Arbeitnehmern oder deren Anwälten sowie gegenüber dem Betriebsrat und der Gewerkschaft
Das allgemeine Arbeitsrecht umfasst insbesondere das gesamte Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Entgeltfortzahlungsrecht, Berufsbildungsrecht, Urlaubsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Erziehungsgeldgesetz, Schwerbehindertenrecht, Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen
PREIS:
Die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Vorteil/Nutzen:
Die Mitglieder werden von Rechtsanwälten mit langjähriger arbeitsrechtlicher Erfahrung und gleichzeitigem „Branchen-Knowhow“ beraten und vertreten. Diesen Vorzug gerade bei allen Streitigkeiten mit engem Branchenbezug besitzt der Allgemeinanwalt, aber auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Regel nicht. Zudem ist die Vertretung durch die Verbandsrechtsanwälte „kostengünstig“, da mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Arbeitsrecht und Sozialpolitik
Wolfgang Kampermann
FON 0 23 06. 2 02 62. 17
FAX 0 23 06. 2 02 62. 810
MOB 01 77. 5 99 00 17
Arbeitsrecht und Sozialpolitik
Peter Möbius
Fon 0 23 06. 2 02 62. 12
Fax 0 23 06. 2 02 62. 812
Mob 01 63. 2 02 62 12