Neben dem Wegfall der befristeten Sonderregelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld zum Ende dieses Jahres ändert sich für das Jahr 2012 wieder
die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Kurzarbeitergeldes (KUG).
Grundlage für die Berechnung des KUG ist die sogenannte pauschalierte Nettoentgeltdifferenz, die sich auf Grundlage der Gegenüberstellung von dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte (Sollentgelt) und dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt (Istentgelt) ergibt. Dabei werden jeweils pauschalierte Nettobeträge nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Grunde gelegt, die für jedes Kalenderjahr veröffentlicht wird.
Die entsprechende Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012, wie sie im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2011, Nr. 66, S. 2696 ff.) verkündet wurde, ist für unsere Mitgliedsbetriebe angefügt. Die Werte der darin enthaltenen Tabelle sind für Programme zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu verwenden. In der Verordnung enthalten ist zudem ein Programmablaufplan für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Anwendung des sogenannten Faktorverfahrens gemäß § 39 f EStG.
Der vom Bundesverband Druck und Medien (bvdm) herausgegebene Ratgeber „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld – Leitfaden für die betriebliche Praxis in der Druckindustrie“ wird derzeit aktualisiert und Anfang des Jahres 2012 in überarbeiteter Fassung zur Verfügung stehen.