Verbände wehren sich gegen das im Land NRW geplante Tariftreue- und Vergabegesetz!


Anhörung im Landtag am 18.10.2011

Auszug aus der Stellungnahme zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG – NRW

Zusammenfassung der wichtigsten Argumente
Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen sieht den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Tariftreue- und Vergabegesetz in NRW mit großer Sorge. Der Gesetzentwurf ist ein Angriff auf die Tarifautonomie, in Teilen verfassungswidrig, bedroht Arbeitsplätze und erhöht Kosten und bürokratischen Aufwand für Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

Die wichtigsten Argumente zum vorliegenden Gesetzentwurf:
Regelungen sind ein Angriff auf die Tarifautonomie


Die Tarifautonomie ist ein zentrales Element unserer Sozialen Marktwirtschaft. Sie ist Garant für den sozialen Frieden und hat sich in der Finanz- und Wirtschaftskrise als wesentlicher Standortvorteil erwiesen. Das Gesetz ist ein schwerer staatlicher Eingriff in die Tarifautonomie, bringt das komplexe und ausbalancierte System aus dem Gleichgewicht und stellt die Rolle der Tarifparteien in Frage.

Gesetzentwurf ist in maßgeblichen Teilen verfassungswidrig
Das Recht des Landes zur Festlegung von Mindestlöhnen ist vor den bestehenden bundesrechtlichen Bestimmungen höchst umstritten. Die Regelung zur Zeitarbeit verstößt offensichtlich gegen das AÜG als höherrangigem Bundesrecht. Die geplante Verdrängung rechtmäßig abgeschlossener Tarifverträge im Personennahverkehr verletzt die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie.

NRW-Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze für gering Qualifizierte
Allgemeine Mindestlöhne erwecken den falschen Anschein, dass es allein am guten Willen des Arbeitgebers liegt, wie hoch Löhne sind. Sie ignorieren Bedingungen und Gesetze des Marktes und führen im Ergebnis dazu, dass die entsprechenden Arbeitsplätze nicht mehr wirtschaftlich sind. Mindestlöhne nehmen insbesondere gering qualifizierten und arbeitslosen Menschen die Chance auf Beschäftigung.

Gesetz ist überflüssig und widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien
Kaum ein anderes Land weltweit verfügt über derart hohe Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards wie Deutschland. Es ist daher nicht erforderlich und auch systemwidrig zusätzlich zu den unzähligen Spezialgesetzen weitere Bestimmungen für den Teilbereich öffentlicher Auftragsvergaben festzulegen. Bestimmendes Element der Auftragsvergabe muss die Wirtschaftlichkeit sein. Ausufernde staatliche Vorgaben schränken unternehmerische Freiheit, Kreativität und Wettbewerb ein.

Großer bürokratischer Aufwand für Land und Kommunen
Die vielfältigen zusätzlichen Vergabekriterien werden zu einem massiven Anstieg der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten der öffentlichen Hand führen. Viele Landesbehörden und insbesondere die Kommunen verfügen dabei gar nicht über die entsprechenden Kapazitäten, um die Angebote auf Einhaltung der neuen Vorgaben zu überprüfen. Der Personalbedarf einer Landeskontrollbehörde wäre immens und würde erhebliche Kosten verursachen.

Massive Bürokratiebelastung für die Unternehmen
Den Unternehmen drohen durch die Nachweispflichten außerordentliche Belastungen. Die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens ist insbesondere für sich nur gelegentlich um öffentliche Aufträge bewerbende Bieter ein unverhältnismäßiger Aufwand. Die aus der Haftung für Nachunternehmer resultierenden Überprüfungspflichten zu fremden Kalkulationsdetails oder Anstellungsverträgen sind in der Praxis kaum erfüllbar.

Deutliche Verteuerung öffentlicher Aufträge
Zusätzliche Anforderungen und großer Verwaltungsaufwand für die Bieter werden unweigerlich zur deutlichen Verteuerung der Beschaffung von Land und Kommunen führen. Auch die Prüfungs- und Kontrollerfordernisse sowie die neue Kontrollbehörde werden die öffentlichen Haushalte zusätzlich belasten. Dieses ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung des Landes und vieler Kommunen höchst bedenklich.

Benachteiligung des Mittelstandes
Die umfangreichen Nachweis- und Kontrollpflichten für die Unternehmen bedeuten insbesondere für mittelständische Unternehmen ohne große Verwaltungsstrukturen eine immense Belastung. Gerade bei niedrigeren Auftragssummen ist der Aufwand unverhältnismäßig. Dies wird viele kleine und mittlere Unternehmen von einer Angebotsabgabe abhalten und somit den Wettbewerb einschränken.

Drohende Intransparenz und Willkür bei Vergabeentscheidungen
Wenn neben Qualität und Preis teilweise nur schwer messbare und vergleichbare Kriterien zur Vergabeentscheidung herangezogen werden, wird Rechtsunsicherheit geschaffen. Außerdem widerspricht es dem Ziel der Korruptionsbekämpfung, wenn das Vergaberecht so intransparenter und missbrauchsanfälliger wird.

NRW-Sonderweg beeinträchtigt Wirtschaftsverkehr
Die Überfrachtung des Vergaberechts mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen staatlichen Anforderungen ist eine protektionistische Maßnahme und erschwert den innerdeutschen und europäischen Wirtschaftsverkehr. Der Verwaltungsaufwand erschwert Bietern aus anderen Bundesländern und der europäischen Union den Marktzugang und beeinträchtigt so den Wettbewerb.

Überregulierung schadet dem Wirtschaftsstandort NRW

Nordrhein-Westfalen befindet sich in einem intensiven nationalen und internationalen Wettbewerb. Jede einseitige zusätzliche Belastung für den Wirtschaftsstandort senkt dessen Attraktivität, behindert Investitionen und gefährdet Arbeitsplätze.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Weitere Infos auch unter www.unternehmernrw.net


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Stay with this guys, you're helping a lot of peolpe.

Leidy, 13.01.2012, 00:01
Stay with this guys, you're helping a lot of peolpe.

Gut so

Oliver Curdt, 18.10.2011, 14:10
Das finde ich prima, dass die Verbände sich dafür einsetzen und dass der VDM NRW daran mitwirkt!