Die Ausbildungsordnungen „Medientechnologe Druckverarbeitung“, „Buchbinder (Handwerk)“ und „Packmitteltechnologe“ sind am 25. Mai 2011 erlassen worden und treten am 1. August 2011 in Kraft.
Die Verordnungen wurden im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 25 vom 30. Mai 2011 veröffentlicht. Damit können Ausbildungsbetriebe jetzt ihre neuen Ausbildungsverträge auf der Basis der aktuellen Ausbildungsordnungen bei den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern abschließen.
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages ist ein betrieblicher Ausbildungsplan auf der Grundlage der neuen Verordnung zu erstellen. Bei Ihrer Verbandsgeschäftsstelle erhalten Sie die Ausbildungspläne als Word-Dateien, die bei Bedarf inhaltlich und zeitlich an die betrieblichen Rahmenbedingungen angepasst werden können.
Gleichzeitig erhalten Sie bei Ihrer Geschäftsstelle die neuen Info-Schriften Medientechnologe Druckverarbeitung und Buchbinder des ZFA, die die Verordnungen nebst Ausbildungsrahmenplan mit Erläuterungen enthalten.
Gerne beraten wir Sie auch individuell über die Inhalte und die Organisation der Ausbildung.
Ihr Ansprechpartner:
Leiter Bildungspolitik
Rainer Braml
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