Mit Schreiben vom 22.08.2011 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) Regelungen für die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2012 bekannt gegeben.
Der Informationsflyer des BMF enthält auf zwei Seiten die wichtigsten Aspekte der elektronischen Lohnsteuerkarte und der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Hierin wird auch angekündigt, dass die Arbeitnehmer im Herbst 2011 von der Finanzverwaltung ein Schreiben mit ihren zum 1. Januar 2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhalten werden. Dieser Flyer sollte als proaktive Information (beispielsweise Schwarzes Brett, E-Mail) genutzt werden, damit sich die Arbeitnehmer bei konkreten Fragen an das für sie zuständige Finanzamt wenden bzw. direkt Informationen über das ElsterOnline-Portal beziehen können. Ausführliche Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen im ElsterOnline-Portal unter www.elster.de zur Verfügung.
Dieser Flyer sowie eine Informationsschrift stehen auf den Internetseiten des BMF www.bundesfinanzministerium.de unter Broschüren/Bestellservice zum Download zur Verfügung.
Für Arbeitnehmer sind unter www.elster.de > Arbeitnehmer > elektronische Lohnsteuerkarte das neue Verfahren, Zuständigkeiten, Datenschutzaspekte und Ausnahmefälle dargestellt. Unter Punkt 6 findet sich eine Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen und unter Punkt 7 findet sich zudem eine umfangreiche 24 Seiten umfassende Broschüre.
Für die Arbeitgeber stehen unter der Adresse www.elster.de > Arbeitgeber > elektronische Lohnsteuerkarte ausführliche Informationen zum neuen voll-automatisierten, elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren zur Verfügung, beispielsweise wird das neue Verfahren unter Punkt 3 Schritt für Schritt erläutert.
Umfangreiche Unterlagen können Sie hier abrufen (nur für Mitglieder):
Anlage_1_Flyer_LSt_Bescheinigungen_2012
Anlage_2_Muster_LSt_Bescheinigungen_2012
Anlage_3_BMF-Schreiben_Lst_Bescheinigungen_2012
Leiterin
Betriebswirtschaft /
PrintXMedia Consult Nord-West GmbH
Rita Sommerfeld
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