E-Bilanzen ab 1.1.2012: Fragen-/Antwortenkatalog


Die E-Bilanz ist Teil des E-Government-Projektes der Bundesregierung. Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes hat der Gesetzgeber durch § 5b EStG die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung für Wirt-schaftsjahre ab 2011 bestimmt.

Damit sind bilanzierende Einkommensteuerpflichtige genauso erfaßt wie Körperschaftsteuerpflichtige. Eine größenabhängige Erleichterung (z.B. für Kleinbetriebe) ist nicht vorgesehen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der E-Bilanz auseinandersetzen, um rechtzeitig eine etwaige Umstellung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens anzustoßen.

Die Einführung der E-Bilanz verfolgt im wesentlichen zwei Ziele:

  • Eliminierung der manuellen Dateneingabe seitens der Finanzverwaltung - verbunden mit der Hoffnung auf Reduzierung von Fehlerquellen und einer Beschleunigung des Veranlageverfahrens
  • Erhöhung der Effizienz der steuerlichen Außenprüfung, da die Finanzverwaltung das durch den Steuerpflichtigen gelieferte umfangreiche Datenmaterial zur internen Verwaltung und Analyse und voraussichtlich zur Bestimmung der relevanten Prüffelder heranziehen wird.


Im Anhang finden Sie einen Fragen-Antworten-Katalog zu diesem Thema, der als zwölfseitiges pdf-Dokument herunter geladen werden kann.

Zwei weitere Artikel (insgesamt 48 pdf-Seiten) können bei Bedarf bei uns angefordert werden. Weitere Informationen zu diesem Thema, wie auch ein FAQ dazu, sind hier zu finden: http://www.esteuer.de/#ebilanz