Die E-Bilanz ist Teil des E-Government-Projektes der Bundesregierung. Im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes hat der Gesetzgeber durch § 5b EStG die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung für Wirt-schaftsjahre ab 2011 bestimmt.
Damit sind bilanzierende Einkommensteuerpflichtige genauso erfaßt wie Körperschaftsteuerpflichtige. Eine größenabhängige Erleichterung (z.B. für Kleinbetriebe) ist nicht vorgesehen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der E-Bilanz auseinandersetzen, um rechtzeitig eine etwaige Umstellung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens anzustoßen.
Die Einführung der E-Bilanz verfolgt im wesentlichen zwei Ziele:
Im Anhang finden Sie einen Fragen-Antworten-Katalog zu diesem Thema, der als zwölfseitiges pdf-Dokument herunter geladen werden kann.
Zwei weitere Artikel (insgesamt 48 pdf-Seiten) können bei Bedarf bei uns angefordert werden. Weitere Informationen zu diesem Thema, wie auch ein FAQ dazu, sind hier zu finden: http://www.esteuer.de/#ebilanz