Neuregelungen zur Umsatzsteuer und am Arbeitsmarkt ab 2011


Anfang 2011 treten etliche gesetzliche Änderungen in Kraft:

1. Umsatzsteuer – elektronische Übermittlung des Antrags auf Dauer-fristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist ab 1. Januar 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg zu übermitteln.

2. Arbeitsmarkt

a) Kurzarbeitergeld
Die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann für Ansprüche, die vom 1.1. bis zum 31.12.2011 entstehen, bis zu 12 Monate betragen. Die Sonderregelungen zur konjunkturellen Kurzarbeit, einschließlich der Regelungen zur Erstattung der Sozialversicherungs-Beiträge, jedoch mit Ausnahme der sog. Konzernklausel (§ 421t Abs. 1-3 SGB III) gelten über den 31. Dezember 2010 hinaus bis Ende März 2012.
Ohne die Verlängerung der Sonderregelungen würde sich die Kurzarbeit ab 2011 für die Betriebe deutlich verteuern. Kurzarbeit ist bis zum 31.3.2012 auch für Zeitarbeitnehmer wie für andere Arbeitnehmer möglich.

b) Insolvenzgeldumlage
Die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 entlastet die Arbeitgeber von Lohnzusatzkosten. Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld nach § 183 SGB III wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert.
Die Insolvenzgeldumlage sinkt von 0,41 % im Jahr 2010 auf 0 % im Jahr 2011. Hintergrund ist, dass das Insolvenzgeschehen für das Jahr 2010 deutlich zu hoch eingeschätzt wurde.

c) Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung steigt zum 1.1.2011 von derzeit 2,8 % wieder auf 3 %. Die Absenkung von 3 % auf 2,8 % war eine politisch beschlossene Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpakets als Re-aktion auf die Wirtschaftskrise.

d) freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Die Option der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird entfristet. Gleichzeitig werden die Beiträge hierfür an das Niveau der versicherungspflichtig abhängig Beschäftigten angeglichen. Lediglich im ersten Jahr der Weiterversicherung kann ein ermäßigter Beitrags-satz in Anspruch genommen werden.

e) Förderung älterer Arbeitnehmer, Vermittlungsgutschein, erweiterte Berufsorientierung
Eingliederungszuschüsse für Ältere, die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer und der Vermittlungsgutschein werden um jeweils ein Jahr bis Ende des Jahres 2011 verlängert.
Beim Vermittlungsgutschein wird die Wartefrist von zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzt. So haben Arbeitslose ab 1. Januar 2011 früheren Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung wird bis Ende 2013 verlängert. Die befristete Möglichkeit, bei Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes einen Ausbildungsbonus für das die Ausbildung fortführende Ausbildungsverhältnis zu zahlen wird bis Ende 2013 verlängert.

f) Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Ab 1.1.2011 gibt es in allen Grundsicherungsstellen eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese Regelung gilt entsprechend für zugelassene kommunale Träger. Die Beauftragte wirkt u. a. in Planungs- und Steuerungsprozessen zur Geschäftspolitik sowie bei der Bildungsziel- und Maßnahmeplanung mit, entwickelt und führt Informationsveranstaltungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige durch und berät Arbeitgeber in Fragen familien-orientierter Personalpolitik.

Quelle: Ausgewählte Informationen aus Mitteilungen des BDA vom 22.12.2010 und des ZDH vom 4.1.2011 bzw. 10.1.2011.