Neue Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank hat ihr Angebot deutlich erweitert. Der Höchstbetrag für Bürgschaften für einen Kreditnehmer beträgt ab sofort - zunächst befristet bis zum 31.12.2010 - 1,5 Mio. Euro (bisher 1 Mio. Euro). Damit leistet sie einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft.

Dies ist notwendig, damit im konjunkturellen Abschwung keine Unternehmensfinanzierung mit dem Verweis auf fehlende oder unzureichende Sicherheit scheitern muss. Unverändert können jedoch Bürgschaften nur im Rahmen der jeweils gültigen Regeln der Europäischen Union für staatliche Beihilfen zur Verfügung gestellt werden.

Der neue Höchstbetrag macht eine Änderung der "Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften" erforderliche.  Auf der Homepage der Bürgschaftsbank NRW stehen die neuen Richtlinien als auch eine Synopse mit den Änderungen im Vergleich zur bisherigen Fassung zum Abruf bereit.

Leiterin
Betriebswirtschaft /
Beratung für Mittelstand und Druckindustrie

Rita Sommerfeld

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