Der Verein hat einen aus mindestens zehn Mitgliedern bestehenden Beirat. Die Beiratsmitglieder müssen ordentliche Vereinsmitglieder sein. Jeweils die Hälfte der Mitglieder soll aus dem ehemaligen Verbandsgebiet "Westfalen-Lippe" bzw. "Nordrhein" stammen. Mitglieder des Vorstandes dürfen dem Beirat nicht angehören.
Die Mitglieder des Beirates werden durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Der Beirat soll einmal im Geschäftsjahr tagen.







