Nutzen Sie die Förderung des Landes NRW, um durch berufliche Weiterbildung die Kompetenz Ihres Unternehmens voranzubringen und es zukunftssicher zu machen!
Wir fassen für Sie die aktuellen Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungs- schecks zusammen:
1. Wer hat Anspruch auf den Bildungsscheck?
· Mitarbeiter aus Unternehmen mit Firmensitz in NRW, bis höchstens 250 Beschäftigte
· Beschäftigte (Lohn- und Gehaltsempfänger, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte im Erziehungsurlaub – keine Auszubildenden!)
· Angestellte GmbH-Geschäftsführer/innen in einem sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungsverhältnis, die nicht (Teil-)Eigentümer sind
· Im Betrieb mitarbeitende Eigentümer/innen und Teilhaber/innen in den ersten 5 Jahren nach Unternehmensgründung.
2. Wie hoch ist die Fördermöglichkeit?
Für den Mitarbeiter:
· 1 Bildungsscheck pro Jahr, max. 500 € pro Bildungsscheck
Für das Unternehmen:
· max. 10 Bildungsschecks pro Jahr = max. 5.000 € /Jahr
3. So einfach ist es, 50 % zu sparen:
1. Legen Sie die Seminarthemen für Ihre Mitarbeiter fest
2. Beantragen Sie umgehend den Bildungsscheck bei Ihrer
Beratungsstelle (Liste unter www.bildungsscheck.nrw.de)
Beratungsstelle (Liste unter www.bildungsscheck.nrw.de)
3. Bildungsscheck ausstellen lassen und mitnehmen
4. Mitarbeiter bei den ausgewählten Seminaren anmelden
(bitte die Gültigkeitsdauer des Schecks beachten!)
(bitte die Gültigkeitsdauer des Schecks beachten!)
5. Bildungsscheck zum Seminar mitbringen.
Stand: Oktober 2008






