Allgemeine Teilnahmebedingungen


1. Vorbemerkung

Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen werden Veranstaltungen ausschließlich zu den nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung durchgeführt. Änderungen werden zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten.

Alle Veranstaltungen (Kurse und Seminare zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Managementqualifizierung) werden von der Akademie Druck+Medien NRW e.V. oder der campus – managementakademie für druck und medien gmbh angeboten. Wer von den beiden Vertragspartner ist, ergibt sich aus den Angaben zum jeweiligen Seminar.
Der Vertragspartner wird im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

Veranstaltungsorte sind, wenn nicht anders angegeben, Lünen oder Düsseldorf. Falls sich diesbezüglich Änderungen ergeben, so werden diese umgehend mitgeteilt. Die Veranstaltungen stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen; ausgenommen sind geschlossene, firmeninterne oder Seminare mit besonderen Voraussetzungen.


2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, formlos oder via Internet beim betreffenden Veranstalter.

Mit seiner Anmeldung erkennt der Anmeldende (im Folgenden „Teilnehmer“) die Teilnahmebedingungen an.

Nach einer Anmeldung via Internet bekommt der Anmeldende zunächst eine Zugangsbestätigung über den Erhalt der Anmeldung. Die Anmeldung wird erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter für beide Teile verbindlich. Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang.
Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmeranzahl statt; eine evt. Absage der Veranstaltung erfolgt mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.

Nach § 4 Abs. 22 UStG sind die Preise der Akademie für Auszubildenenkurse und Weiterbildungsveranstaltungen mehrwertsteuerfrei.
Die von der campus – managementakademie für druck und medien gmbh angebotenen Veranstaltungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt der jeweils aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuersatz.

Der jeweilige Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.

Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung oder der gänzliche Nichtantritt berechtigen nicht zur Preisminderung.

Die Kosten notwendiger Übernachtungen für Auszubildende aus Mitgliedsbetrieben des VDM NRW übernimmt der Veranstalter in Höhe von 15,40 Euro. Anteilige Kosten für eine höherwertige Übernachtung und Halbpension werden dem Anmeldenden in Rechnung gestellt und sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeit.


4. Rücktritt/Abmeldungen

Abmeldungen müssen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.

Die Abmeldung von einem bereits bestätigten Auszubildendenkurs ist bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach sind 50 % der Seminargebühren zu zahlen; bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag fallen 100 % an.

Bei Abmeldungen von Weiterbildungsveranstaltungen oder Managementqualifizie-rungen sind ab dem Datum der Seminarbestätigung 50 % der Seminargebühren zu zahlen; bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag (bzw. einer nur zeitweisen Teilnahme bei mehreren Veranstaltungstagen) fallen 100 % an.


5. Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt, bei nicht Erreichen der von ihm festgelegten Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder unvorhergesehener Verhinderung des Dozenten, Veranstaltungen abzusagen. In einem solchen Fall erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung an den Teilnehmer. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, soweit nicht im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatztermin vereinbart werden kann.


6. Haftung

Der Veranstalter haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetz-lichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Veranstalter haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Errei-chung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte. Eine Haftung insoweit ist insoweit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen.


7. Veranstaltungsunterlagen

Das Urheberecht an den Veranstaltungsunterlagen liegt beim Veranstalter oder, sofern entsprechend gekennzeichnet, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.
Die Vervielfältigung, Übersetzung, Reproduktion oder Veröffentlichung, auch von Teilen, auch in digitaler Form, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

8. Datenerfassung

Der Teilnehmer oder anmeldende Betrieb willigt ein, dass persönliche Daten vom Veranstalter gespeichert werden. Sofern Daten für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet werden, geschieht dies nur in allgemeiner, anonymisierter Form.
Der Teilnehmer oder anmeldende Betrieb kann die Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen.


9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dortmund. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.